Anträge unserer FUW-Fraktion für das Haushaltsjahr 2022

Nachfolgend stellen wir unsere Haushaltsanträge für das laufende Jahr vor:

Antrag 1: Friedhofserweiterung
In den letzten Jahren haben sich die Bestattungsformen auf unserem Friedhof verändert. Wurden in den vergangenen 30 Jahren überwiegend Erdbestattungen nachgefragt, werden aktuell Urnenbestattungen und Kolumbarien nachgefragt. Damit einhergehend sinkt der Platzbedarf auf unserem Friedhof, viele Flächen sind zwischenzeitlich nicht mehr durch Erdgräber belegt und der Friedhof bekommt einen parkähnlichen Charakter. Durch den Trend zu platzsparenden Bestattungsformen sehen wir die letzte beschlossene Friedhofserweiterung als nicht mehr notwendig an. Darum stellen wir den Antrag, die aktuelle Friedhofserweiterung im aktuellen Bebauungsplan wieder zu ändern und im betreffenden Gebiet wieder eine innerörtliche Wohnbebauung im Sinne einer Nachverdichtung zu ermöglichen.

Antrag 2: Hundesteuer
Die Gemeindeverwaltung betreibt seit einigen Jahren einen hohen Aufwand, um Hundehaltern den richtigen Umgang mit den „Hinterlassenschaften“ ihrer Vierbeiner näherzubringen. Regelmäßige Informationen im Gemeindeblatt, sowie eine Vielzahl von aufgestellten Hundetoiletten zeugen vom Engagement der Gemeindeverwaltung, die Situation zu verbessern. Parallel zu den Bemühungen der Gemeindeverwaltung um Aufklärung der Öffentlichkeit sind die Arbeitszeiten des Bauhofs massiv gestiegen, die Hinterlassenschaften der Hunde in „rosa Beutelchen“ auf unserer Gemeindemarkung einzusammeln und zu entsorgen. Nicht nur außerhalb unserer Ortschaft findet man die Beutel zum Verdruss unserer Landwirte entlang unserer Feldwege und auf angrenzenden Baumwiesen, nein auch innerörtlich entlang des Schlierbachs, auf Schulwegen, auf Freiflächen an Kinderspielplätzen und Fußwegen zu Kindergärten findet man diese Hinterlassenschaften zum Unmut unserer Einwohnerschaft.
Unser erster Antrag hierzu zielt auf diesen Umstand der „unverbesserlichen“ Hundehalter, die sich nicht an bestehende Vorschriften und Bestimmungen in Schlierbach halten. Um dem gestiegenen Aufwand des Bauhofs und der Gemeindeverwaltung Rechnung zu tragen, bitten wir die Hundesteuer von bisher 108 € p.a. auf 120 € p.a. für den 1. Hund zu erhöhen. (2. Hund 240 €) Unser weiterer Antrag hierzu geht in die Richtung, mit der Anmeldung eines Hundes bei der Gemeindeverwaltung auch gleichzeitig die DNA des Hundes bei der Gemeindeverwaltung mit Hilfe eines Labors kostenpflichtig zu bestimmen und zu hinterlegen.
Dieser Antrag ist zuvor von der Gemeindeverwaltung auf seine rechtliche Durchsetzbarkeit zu prüfen.

Antrag 3: Mietspiegel
Unsere Fraktion ist von einem Mehrwert eines Mietspiegels für Schlierbach überzeugt. Einerseits geht es uns um die Einschätzung und Rechtssicherheit von Mietverträgen in Bezug auf die Miethöhe von privaten Vermietern und von Mietern unserer Schlierbacher Einwohnerschaft. Andererseits ist die Gemeinde Schlierbach ebenfalls Eigentümer von Mietwohnungen und hier geht es uns als Gemeinderäten ebenso um eine marktgerechte Einschätzung unserer Mieterträge für die Gemeinde Schlierbach.
Deshalb stellen wir den Antrag, unter Prüfung von Zuschüssen von Land und Bund sowie ggf. in einer Kooperation mit einer in Frage kommenden Nachbargemeinde einen Mietspiegel für Schlierbach zu erstellen. Hierzu bitten wir einen Betrag in Höhe von einmalig € 5.000 einzustellen, mit laufenden Kosten rechnen wir mit monatlich € 200.

Antrag 4: Raumbedarf für die Schulbetreuung
Im Jahr 2026 greift ein Gesetz, dass einen Betreuungsplatz für alle Grundschüler in den Kommunen garantiert. Es ist davon auszugehen, dass sich viele Kommunen in den nächsten Jahren mit diesem Gesetz beschäftigen werden und hier ein steigender Bedarf an Beratung und Planung notwendig wird. In einem „vor Ort“ Gespräch haben sich Gemeinderäte und die Verwaltung davon überzeugt, dass schon die aktuelle Situation (Donnerstagmittag mit 43 Kindern) in der Schulbetreuung räumlich beengt ist und zum Improvisieren zwingt.
Um frühzeitig eine Lösung für den steigenden Schulraumbedarf im Sinne der veränderten Gesetzeslage zu finden, bitten wir die Verwaltung, mit einem Fachplaner entsprechende Lösungsvorschläge zu erarbeiten und dem Gemeinderat sowie der Schulleitung und den betroffenen Schulbegleitern zur weiteren Beratung vorzulegen. Eine zeitnahe Beratung sehen wir als notwendig, um bei der angedachten Schulhofsanierung Planungsfehler zu vermeiden, die einem möglichen Anbau an den bestehenden Baukörper des Pavillons ect. entgegenstehen.
Hier bitten wir Planungskosten in Höhe von 5.000 € in den Haushalt einzustellen.

Antrag 5: Fahrradreparaturstation
Mit dem Bau der e-Ladestationen für PKW am Bürgerkeller und an der Dorfwiesenhalle bitten wir um die Erweiterung einer Fahrradreparaturstation und einer e-Ladestation für Fahrräder am Standort des Bürgerkellers. Einerseits um einen bisher fehlenden Baustein in unserem Fahrradfreundlichen Ort Schlierbach zu ergänzen und weiter unseren Heimatort im Radwegenetz des Landkreis Göppingen mit diesem Service positiv zu positionieren.
Andererseits auch, um der gemeindeeigenen, verpachteten Gaststätte Bürgerkeller ggf. auswärtige zusätzliche Gäste zuzuführen und diesen Gastronomiebetrieb weiter aufzuwerten.
Für den Haushaltsplan 2022 bitten wir Kosten in Höhe von 2.000 € einzustellen.

Antrag 6: Kauf der Hattenhoferstraße 45
Bedingt durch die Überalterung unserer Bevölkerung und drohender Altersarmut, dem Flüchtlingsstrom aus Kriegsgebieten in unser Land mit einhergehender Erstaufnahme und Anschlussunterbringung benötigen wir auch in Schlierbach zukünftig mehr bezahlbaren Wohnraum. Darum wollen wir unserer sozialen Verpflichtung für jungen Familien mit geringem Einkommen nachkommen, ebenso der unverschuldeten Altersarmut von älteren Menschen und der Anschlussunterbringung von Menschen mit Migrationshintergrund.
Wir bitten die Verwaltung mit der Kreisbaugenossenschaft Göppingen Kontakt aufzunehmen und das Objekt Hattenhoferstrasse 45, für das ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde Schlierbach besteht, zu marktüblichen Konditionen zu erwerben. Einen positiven Nebeneffekt unseres Antrags sehen wir auch in der Tatsache, dass unsere Gemeinde zur Zeit Strafzinsen für angelegtes Geld auf der Bank bezahlt, wir aktuell in Deutschland eine Inflation von knapp 5 % haben und wir ab Kaufdatum entsprechende Mieteinnahmen im Haushalt der Gemeinde generieren können.
Wir bitten einen Betrag in Höhe von 2.500.000 € für den Kauf der Hattenhoferstrasse 45 in den Haushalt 2022 einzustellen.

Antrag 7: Rohrbrunnen
Die Sanierung der Kreisstraße von Hattenhofen über Schlierbach nach Ebersbach u.a. durch die Hattenhoferstraße und die Gaiserstraße soll voraussichtlich im Jahr 2023/2024 geplant und realisiert werden. Im Zuge dieser Sanierung bitten wir die Planungen des Um- und Neubaus des Rohrbrunnens in 2022 abzuschließen und umzusetzen – oder dann ggf. in die Baumaßnahmen der Kreisstraße mit einzubeziehen. Für Planungs- und Umbaukosten bitten wir einen Betrag in Höhe von 150.000 € in den Haushalt 2022 einzustellen.

Antrag 8: Zirbenstüble
Bedingt durch die Corona-Pandemie und der damit verbundenen Versammlungsverboten und Einschränkungen war es vielen Vereinen nicht möglich, traditionell zu einer Mitglieder- und/oder Abteilungsversammlung in eine öffentliche Gaststätte einzukehren. Zwischenzeitlich haben viele Gastronomiebetriebe ihre Öffnungszeiten geändert, eine alteingesessene Gaststätte (Albblick) hat zwischenzeitlich ganz geschlossen.
Um für die Zukunft wieder eine „Heimat“ für die Sitzungen der Schlierbacher Vereine, sowie der Nachsitzungen der Gemeindeverwaltung und dem Gemeinderat zu schaffen, bitten wir die Verwaltung, den bisherigen Versammlungsraum für Vereine neben dem Bürgersaal im UG des Rathaus aufzuwerten und umzugestalten.
Für Planung, Umbau und zusätzliches Inventar bitten wir einen Betrag in Höhe von € 10.000 in den Haushalt 2022 einzustellen.

Antrag 9: Wolfstraße 48
Der Landkreis Göppingen ist Eigentümer des Gebäudes Wolfstraße 48 und hat in diesem Gebäude die Erstaufnahme für Flüchtlinge geregelt. Für dieses Gebäude besteht ein Vorkaufsrecht für die Gemeinde Schlierbach.
Wir beantragen die Gemeindeverwaltung, mit dem Landkreis Göppingen Grundstücksverhandlungen aufzunehmen. Ziel unserer Überlegungen ist es, mittelfristig das Grundstück Wolfstraße 48 und ggf. Grundstücke im erweiterten Quartier zu erwerben und auf dem Grundstück ein Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zusammen mit z.B. der Kreisbaugenossenschaft Göppingen zu realisieren.
Für den Kauf des Grundstücks Wolfstraße 48 bitten wir einen Betrag in Höhe von € 330.000 einzustellen.

Antrag 10: Gewerbesteuer
Wir beantrage, die aktuelle Gewerbesteuer um 10 Prozentpunkte zu erhöhen. Seit Jahren steigen unsere Personalkosten in der Verwaltung, neuerdings müssen wir nach geändertem Haushaltsrecht auch unsere Abschreibungen erwirtschaften. Ebenso haben wir in den letzten Jahren erhebliche Investitionen in unsere Infrastruktur getätigt, hier sei nur der Anbau der Schule, Anbau des Kindergartens, Neubau des Naturkindergartens und die Sanierung und Umgestaltung unseres Sportgeländes genannt. Darüber hinaus kommen zukünftig immer noch mehr Aufgaben von Bund und Land auf die Gemeinden zu, hier sei nur der Rechtsanspruch von Familien auf einen Betreuungsplatz der Grundschulkinder ab dem Jahr 2026 genannt. Ebenso die weiteren Aufgaben der Gemeinde mit dem Blick auf die Erstaufnahme und Anschlussunterbringung von z.B. Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine in Schlierbach.
Parallel haben wir in den letzten Jahren große Flächen für die Erweiterung des Gewerbegebiets und für die Wohnbebauung entwickelt und veräußert.
Diese Grundstücke sind endlich – und Schlierbach kann nicht über ihre Gemarkungsgrenze hinaus wachsen. Bei näherer Betrachtung hat Schlierbach über Jahre hinweg von seiner Substanz gezehrt – und mit Grundstücksverkäufen seine Bilanz geschönt. Die eigentlichen Aufgaben und Ausgaben unserer Gemeinde sind nicht durch Gebühren, Abgaben und Steuern gedeckt.
Darum beantragen wir die aktuelle Erhöhung unserer Gewerbesteuer in Maßen, einerseits auch, weil wir viele Jahre unsere Steuern in Schlierbach nicht erhöht haben – und wir nicht wollen, dass in der Zukunft durch konjunkturelle Einbrüche und wegfallenden Einnahmen in der Gemeinde eine überproportionale Erhöhung der Gewerbesteuer notwendig wird.
Andererseits aber auch, um zukünftig auch weiterhin für Schlierbach Zuschüsse von Land und Bund für Investitionen zu erhalten, die bei gleichbleibenden Steuern über Jahre hinweg auch wegfallen könnten. Schlierbach liegt aktuell auf dem 2. Platz des niedrigsten Gewerbesteuerhebesatzes mit 340 Prozentpunkten von insgesamt 38 Gemeinden im Landkreis Göppingen, die letzte Gewerbesteuererhöhung liegt 13 Jahre zurück.

Für die FUW-Fraktion Schlierbach:
Jochen Maurer, Florian Henzler, Michael Neumann, Martin Lutz, August
Leins, Gabi Hoffmann und Jörn Feldsieper